Unsere AGB
Mittelstandstrainer GmbH
1. Anmeldung zu offenen Seminaren / Workshops
- Offene Seminare / Workshops sind solche Veranstaltungen, die in unserem
Programm oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben werden.
- Die Anmeldung muss schriftlich per Brief, per Fax, per E-Mail oder
per Internet erfolgen. Die Anmeldung wird schriftlich von uns bestätigt.
2. Angebote für firmeninterne Seminare / Workshops
- Angebote für firmeninterne Seminare / Workshops werden schriftlich
erteilt und behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es
gilt das Erstellungsdatum des Angebots.
3. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar.
- Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum
eingegangen, ist die Mittelstandstrainer GmbH berechtigt, Verzugszinsen
geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a.
- Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der
Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes
der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den
jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4. Stornierung offener Seminare / Workshops
- Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung
bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn kann der Vertragspartner
kostenfrei stornieren (Datum des Poststempels). Bei Absagen kürzer
als 10 Arbeitstage vor Beginn berechnen wir 50% der Gebühr, außer
der Vertragspartner benennt einen Ersatztermin oder nimmt an einer
anderen Veranstaltung teil. Bei Absagen kürzer als 5 Arbeitstage
ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
- Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht
für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
- Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist jederzeit übertragbar.
5. Stornierung von firmeninternen Seminaren / Workshops
- Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare,
Workshops, Vorträge und Coachings können bis vier Wochen
vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bis drei Wochen
vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin
benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand
in Rechnung. Bei Absagen kürzer als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
werden 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als
5 Arbeitstage berechnet die Mittelstandstrainer GmbH die volle Veranstaltungsgebühr.
- Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht
für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
- Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist jederzeit übertragbar.
- Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten
des Kunden.
6. Änderung des Leistungsumfangs
- Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher
Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen.
Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung
daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese
durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung
unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
- Inhalt und Ablauf der Veranstaltung ebenso wie der Einsatz der Trainer
können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert
werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt
vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
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7. Seminar- / Workshopannullierung
- Die Mittelstandstrainer GmbH behält sich das Recht vor, offene
Seminare / Workshops bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise
weniger als 4 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und
Ersatztermine anzubieten.
- Bei Ausfall des Seminars / Workshops durch Krankheit des Trainers,
höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein
Anspruch auf die Durchführung des Seminars / Workshops. Ein Anspruch
auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall
besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener
Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
8. Vertrauliche Informationen, Datenschutz
- Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte
Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen
Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen,
Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und
Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
- Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen
Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten
oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff
sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte
weitergeben.
9. Urheberrechte
- Mit der Anmeldung verpflichten sich die Seminar- / Workshopteilnehmer
zur Beachtung folgender Punkte: Seminar- / Workshopbegleitende Arbeitsmappen
bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu
keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch
vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen
Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden.
10. Haftung
- Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand
sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten
Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse
übernehmen wir keine Haftung.
- Die Mittelstandstrainer GmbH haftet für Schäden, die von
ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
- Die Mittelstandstrainer GmbH übernimmt keine Verantwortung für
Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminar- / Workshopvoraussetzungen
bei den Teilnehmern ergeben.
- Die Mittelstandstrainer GmbH übernimmt keine Haftung für
Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von
der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust
oder die Beschädigung von Gegenständen.
11. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist ausschließlich Fellbach.
12. Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig,
wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.